ACHTUNG ! Erhöhte Waldbrandgefahr !
. . . gilt ein generelles Rauchverbot! Offenes Feuer ist in der Regel nicht gestattet. Ausgewiesene Grillplätze können beim Erreichen bestimmter Waldbrandstufen temporär geschlossen werden. Brände und Rauchentwicklungen über den Notruf 112 melden! So genau wie möglich die örtlichen Gegebenheiten beschreiben und die Feuerwehrkräfte einweisen. Nur gekennzeichnete Parkplätze beim Ausflug in die Natur nutzen und unter keinen Umständen auf Grasflächen parken. Alle Waldbesucher/innen sollten die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Im Falle eines Waldbrandes müssen die Wege für die Feuerwehrfahrzeuge frei sein. Werfen Sie im Wald keine Flaschen achtlos weg! Wie ein Brennglas können Glasscherben oder Flaschensplitter wirken und so Brände auslösen.